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BeschV 2013 § 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern

(1) Für Staatsangehörige von Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Monaco, Neuseeland, San Marino, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU sowie der Vereinigten Staaten von Amerika kann die Zustimmung mit Vorrangprüfung zur Ausübung jeder Beschäftigung unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers erteilt werden.

(2) Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können Zustimmungen mit Vorrangprüfung zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden. Die erstmalige Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem der in Satz 1 genannten Staaten gestellt wird. Die Anzahl der Zustimmungen in den Fällen des Satzes 2 ist auf bis zu 50 000 je Kalenderjahr begrenzt. Die Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. § 9 findet keine Anwendung, es sei denn, dass eine Zustimmung nach § 26 Absatz 2 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilt wurde.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (2. Kammer) - 2 K 120/24.F
19. März 2026
2 K 120/24.F 19. März 2026
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 11/26
6. März 2026
11 B 11/26 6. März 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Sigmaringen (9. Kammer) - 9 K 57/26
5. März 2026
9 K 57/26 5. März 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (1. Kammer) - 1 K 455/24 V
24. Februar 2026
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Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 10 ZB 25.411
19. Dezember 2025
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Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (12. Senat) - 12 S 1470/25
25. September 2025
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Beschluss vom Hessisches Landessozialgericht (7. Senat) - L 7 AS 326/25 B ER
25. August 2025
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Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 27 K 23.4470
15. Mai 2025
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 M 15/25
29. April 2025
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Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (12. Senat) - 12 S 1057/24
29. April 2025
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