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BetrVG § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl

Betriebsverfassungsgesetz

(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) Ist zweifelhaft, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt, so können der Arbeitgeber, jeder beteiligte Betriebsrat, jeder beteiligte Wahlvorstand oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft eine Entscheidung des Arbeitsgerichts beantragen.

(3) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor, stellt deren Ergebnis in einer Niederschrift fest und gibt es den Arbeitnehmern des Betriebs bekannt. Dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist eine Abschrift der Wahlniederschrift zu übersenden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Berufungskammer) - 16 TaBVGa 129/25
4. Dezember 2025
16 TaBVGa 129/25 4. Dezember 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Kammer) - 16 TaBV 27/25
24. November 2025
16 TaBV 27/25 24. November 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 7 ABR 24/24
24. September 2025
7 ABR 24/24 24. September 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Kammer) - 16 TaBV 35/25
8. September 2025
16 TaBV 35/25 8. September 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 TaBV 27/24
5. September 2025
9 TaBV 27/24 5. September 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 SLa 145/25
2. September 2025
7 SLa 145/25 2. September 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 SLa 126/25
2. September 2025
7 SLa 126/25 2. September 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 SLa 263/25
2. September 2025
7 SLa 263/25 2. September 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 SLa 127/25
2. September 2025
7 SLa 127/25 2. September 2025
Beschluss vom Arbeitsgericht Köln - 18 BVGa 9/25
16. Juli 2025
18 BVGa 9/25 16. Juli 2025