Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(Wahlordnung - WO)
§§Erster TeilWahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)1 - 27Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften1 - 5Zweiter AbschnittWahl von mehr als drei Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)6 - 23Erster UnterabschnittEinreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten6 - 10Zweiter UnterabschnittWahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)11 - 19Dritter UnterabschnittWahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)20 - 23Dritter AbschnittSchriftliche Stimmabgabe24 - 26Vierter AbschnittWahlvorschläge der Gewerkschaften27Zweiter TeilWahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)28 - 37Erster AbschnittWahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)28 - 35Erster UnterabschnittWahl des Wahlvorstands28 - 29Zweiter UnterabschnittWahl des Betriebsrats30 - 35Zweiter AbschnittWahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)36Dritter AbschnittWahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)37Dritter TeilWahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung38 - 40Vierter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften41 - 43