BföV
Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- § 1 Beratungsauftrag, Anspruchsberechtigte, schulische und berufliche Bildung
- § 2 Berufsberatung
- § 3 Förderungsplan
- § 4 Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit
- § 5 Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung
- § 6 Erstattung von Kosten
- § 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
- § 8 Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung
- § 9 Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen
- § 10 Zahl der Unterrichtsstunden
- § 11 Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel
- § 12 Kosten der Lehrgangsteilnahme
- § 13 Form und Fristen
- § 14 Versetzung und Prüfung
- § 15 Gegenstand der beruflichen Bildung
- § 16 Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung
- § 17 Antragstellung
- § 18 Persönliche Förderungsvoraussetzungen
- § 19 Kosten der beruflichen Bildung
- § 20 Lehrgangs- und Studiengebühren
- § 21 Kosten für Ausbildungsmittel
- § 22 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- § 23 Reise- und Trennungsauslagen
- § 24 Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung
- § 25 Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren
- § 26 Zuschuss zu den Umzugsauslagen
- § 27 Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten
- § 28 Pflichten der Förderungsberechtigten
- § 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
- § 30 Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
- § 31 Eingliederungshilfen
- § 32 Einarbeitungszuschuss
- § 33 Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen
- § 34 Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes
- § 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
- § 36 Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen
- § 37 Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
- § 38 Zuständigkeiten
- § 39 Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
- Schlussformel
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 91 G v. 29.3.2017 I 626 (Stand)
Versionen
- 29. März 2017 (ausgewählt)