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BGB § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör

Bürgerliches Gesetzbuch

Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 269/14
18. Dezember 2015
V ZR 269/14 18. Dezember 2015