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BGB § 1814 Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).

(2) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

(3) Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. Die Bestellung eines Betreuers ist insbesondere nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen

1.
durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1816 Absatz 6 bezeichneten Personen gehört, gleichermaßen besorgt werden können oder
2.
durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, erledigt werden können, insbesondere durch solche Unterstützung, die auf sozialen Rechten oder anderen Vorschriften beruht.

(4) Die Bestellung eines Betreuers erfolgt auf Antrag des Volljährigen oder von Amts wegen. Soweit der Volljährige seine Angelegenheiten lediglich aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung nicht besorgen kann, darf ein Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

(5) Ein Betreuer kann auch für einen Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, bestellt werden, wenn anzunehmen ist, dass die Bestellung eines Betreuers bei Eintritt der Volljährigkeit erforderlich sein wird. Die Bestellung des Betreuers wird erst mit dem Eintritt der Volljährigkeit wirksam.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 182/25
21. Januar 2026
XII ZB 182/25 21. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 291/25
17. Dezember 2025
XII ZB 291/25 17. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 432/25
17. Dezember 2025
XII ZB 432/25 17. Dezember 2025
Urteil vom Sozialgericht Braunschweig - S 44 AS 775/22
12. Dezember 2025
S 44 AS 775/22 12. Dezember 2025
Urteil vom Sozialgericht Braunschweig - S 44 AS 295/23
12. Dezember 2025
S 44 AS 295/23 12. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 266/25
29. Oktober 2025
XII ZB 266/25 29. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 213/25
15. Oktober 2025
XII ZB 213/25 15. Oktober 2025
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 11 ZB 25.637
18. September 2025
11 ZB 25.637 18. September 2025
Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 310/24 B ER
5. September 2025
L 9 SO 310/24 B ER 5. September 2025
Beschluss vom Amtsgericht Elmshorn - 75 XVII 14581 (2)
28. August 2025
75 XVII 14581 (2) 28. August 2025