Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.
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BGB § 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Amtsgericht Neubrandenburg - 103 C 192/17
7. September 2017
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103 C 192/17 | 7. September 2017 |
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Urteil vom Landgericht Freiburg - 3 S 7/13
7. März 2013
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3 S 7/13 | 7. März 2013 |