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BGB § 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

Bürgerliches Gesetzbuch

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Neubrandenburg - 103 C 192/17
7. September 2017
103 C 192/17 7. September 2017
Urteil vom Landgericht Freiburg - 3 S 7/13
7. März 2013
3 S 7/13 7. März 2013