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BGB § 675h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Zahlungsdienstnutzer kann den Zahlungsdiensterahmenvertrag, auch wenn dieser für einen bestimmten Zeitraum geschlossen ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern nicht eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.

(2) Der Zahlungsdienstleister kann den Zahlungsdiensterahmenvertrag nur kündigen, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und das Kündigungsrecht vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist darf zwei Monate nicht unterschreiten. Die Kündigung ist in der in Artikel 248 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgesehenen Form zu erklären.

(3) Im Fall der Kündigung sind regelmäßig erhobene Entgelte nur anteilig bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags zu entrichten. Im Voraus gezahlte Entgelte, die auf die Zeit nach Beendigung des Vertrags fallen, sind anteilig zu erstatten.

(4) Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer für die Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags kein Entgelt vereinbaren.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 37 W 2/26
17. Januar 2026
37 W 2/26 17. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 3 W 41/25
5. Januar 2026
3 W 41/25 5. Januar 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (10. Zivilsenat) - 10 U 137/23
27. Juni 2025
10 U 137/23 27. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 14 W 23/24
11. Dezember 2024
14 W 23/24 11. Dezember 2024
Urteil vom Bundesgerichtshof - XI ZR 50/23
15. Oktober 2024
XI ZR 50/23 15. Oktober 2024
Beschluss vom Landgericht Flensburg (3. Zivilkammer) - 3 T 1/23
28. März 2023
3 T 1/23 28. März 2023
Beschluss vom Landgericht Dortmund - 3 S 4/18
17. Dezember 2018
3 S 4/18 17. Dezember 2018
Urteil vom Landgericht Hamburg (18. Zivilkammer) - 318 O 330/18
15. Oktober 2018
318 O 330/18 15. Oktober 2018
Urteil vom Amtsgericht Paderborn - 58 C 181/18
21. September 2018
58 C 181/18 21. September 2018
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 74/17
28. März 2018
12 O 74/17 28. März 2018