- 1.
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Das Zeesboot muss mit zwei Ankern ausgerüstet sein. Ein Anker muss eine Masse von mindestens 25 kg und ein zweiter Anker muss mindestens eine Masse von 15 kg haben. - 2.
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Die Ankerketten müssen eine Mindestlänge von 30 m und eine Mindestbruchkraft von 9 kN haben. Seile anstelle der Ankerketten sind zulässig und müssen die gleiche Bruchfestigkeit wie Ankerketten haben. - 3.
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Entsprechend der DIN EN ISO 15084, Ausgabe September 2003 müssen Festpunkte für ein Schleppseil vorhanden sein. Das dafür geeignete Schleppseil muss mindestens 25 m Länge haben.