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BioSt-NachV § 79 Inkrafttreten

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung

(1) Die §§ 24 und 34 Absatz 2 treten am 1. Januar 2010 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 24. August 2009 in Kraft.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof (8. Zivilsenat) - VIII ZR 141/15
12. Oktober 2016
VIII ZR 141/15 12. Oktober 2016