BNotO § 14

Bundesnotarordnung

(1) Der Notar hat sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten. Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten.

(2) Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.

(3) Der Notar hat sich durch sein Verhalten innerhalb und außerhalb seines Amtes der Achtung und des Vertrauens, die dem Notaramt entgegengebracht werden, würdig zu zeigen. Er hat jedes Verhalten zu vermeiden, das den Anschein eines Verstoßes gegen die ihm gesetzlich auferlegten Pflichten erzeugt, insbesondere den Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit.

(4) Dem Notar ist es abgesehen von den ihm durch Gesetz zugewiesenen Vermittlungstätigkeiten verboten, Darlehen sowie Grundstücksgeschäfte zu vermitteln, sich an jeder Art der Vermittlung von Urkundsgeschäften zu beteiligen oder im Zusammenhang mit einer Amtshandlung eine Bürgschaft oder eine sonstige Gewährleistung zu übernehmen. Er hat dafür zu sorgen, daß sich auch die bei ihm beschäftigten Personen nicht mit derartigen Geschäften befassen.

(5) Der Notar darf keine mit seinem Amt unvereinbare Gesellschaftsbeteiligung eingehen. Es ist ihm insbesondere verboten, sich an einer Gesellschaft, die eine Tätigkeit im Sinne des § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung ausübt, sowie an einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beteiligen, wenn er alleine oder zusammen mit den Personen, mit denen er sich nach § 9 verbunden oder mit denen er gemeinsame Geschäftsräume hat, mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluß ausübt.

(6) Der Notar hat sich in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Dortmund - 10 O 5/20
27. April 2020
10 O 5/20 27. April 2020
Urteil vom Oberlandesgericht Celle (Senat für Notarsachen) - Not 1/18
29. August 2018
Not 1/18 29. August 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Zivilsenat) - III ZR 506/16
23. August 2018
III ZR 506/16 23. August 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 126/17
5. Juli 2018
IX ZR 126/17 5. Juli 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotZ (Brfg) 4/17
23. April 2018
NotZ (Brfg) 4/17 23. April 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotZ (Brfg) 6/17
23. April 2018
NotZ (Brfg) 6/17 23. April 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotSt (Brfg) 4/17
13. November 2017
NotSt (Brfg) 4/17 13. November 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotSt (Brfg) 3/17
13. November 2017
NotSt (Brfg) 3/17 13. November 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Zivilsenat) - III ZR 558/16
24. August 2017
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotSt (Brfg) 2/17
24. Juli 2017
NotSt (Brfg) 2/17 24. Juli 2017