Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BRAO § 43c Fachanwaltschaft

Bundesrechtsanwaltsordnung

(1) Dem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht sowie für die Rechtsgebiete, die durch Satzung in einer Berufsordnung nach § 59a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a bestimmt sind. Die Befugnis darf für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden.

(2) Über den Antrag des Rechtsanwalts auf Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, nachdem ein Ausschuß der Kammer die von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise über den Erwerb der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen geprüft hat.

(3) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer bildet für jedes Fachgebiet einen Ausschuß und bestellt dessen Mitglieder. Einem Ausschuß gehören mindestens drei Rechtsanwälte an; diese können Mitglieder mehrerer Ausschüsse sein. Die §§ 75 und 76 Absatz 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden. Mehrere Rechtsanwaltskammern können gemeinsame Ausschüsse bilden.

(4) Die Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung kann mit Wirkung für die Zukunft von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer zurückgenommen werden, wenn Tatsachen nachträglich bekanntwerden, bei deren Kenntnis die Erlaubnis hätte versagt werden müssen. Sie kann widerrufen werden, wenn eine in der Berufsordnung vorgeschriebene Fortbildung unterlassen wird.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - AnwZ (Brfg) 15/25
17. Juni 2025
AnwZ (Brfg) 15/25 17. Juni 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AnwZ (Brfg) 16/25
17. Juni 2025
AnwZ (Brfg) 16/25 17. Juni 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AnwZ (Brfg) 51/24
16. Mai 2025
AnwZ (Brfg) 51/24 16. Mai 2025
Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 31/24
20. Dezember 2024
1 AGH 31/24 20. Dezember 2024
Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 30/24
25. Oktober 2024
1 AGH 30/24 25. Oktober 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AnwZ (Brfg) 25/24
14. Oktober 2024
AnwZ (Brfg) 25/24 14. Oktober 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AnwZ (Brfg) 18/24
30. August 2024
AnwZ (Brfg) 18/24 30. August 2024
Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 38/23
19. April 2024
1 AGH 38/23 19. April 2024
Urteil vom Anwaltsgerichtshof Bayern - BayAGH III - 4 - 7/23
25. Januar 2024
BayAGH III - 4 - 7/23 25. Januar 2024
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 D 269/21.NE
22. November 2023
19 D 269/21.NE 22. November 2023