BRAO § 43c Fachanwaltschaft

Bundesrechtsanwaltsordnung

(1) Dem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht sowie für die Rechtsgebiete, die durch Satzung in einer Berufsordnung nach § 59b Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a bestimmt sind. Die Befugnis darf für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden.

(2) Über den Antrag des Rechtsanwalts auf Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, nachdem ein Ausschuß der Kammer die von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise über den Erwerb der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen geprüft hat.

(3) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer bildet für jedes Fachgebiet einen Ausschuß und bestellt dessen Mitglieder. Einem Ausschuß gehören mindestens drei Rechtsanwälte an; diese können Mitglieder mehrerer Ausschüsse sein. Die §§ 75 und 76 sind entsprechend anzuwenden. Mehrere Rechtsanwaltskammern können gemeinsame Ausschüsse bilden.

(4) Die Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung kann mit Wirkung für die Zukunft von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer zurückgenommen werden, wenn Tatsachen nachträglich bekanntwerden, bei deren Kenntnis die Erlaubnis hätte versagt werden müssen. Sie kann widerrufen werden, wenn eine in der Berufsordnung vorgeschriebene Fortbildung unterlassen wird.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - 8 K 183/21
15. Februar 2022
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Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 18/21
10. Februar 2022
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Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 14/20
13. November 2020
1 AGH 14/20 13. November 2020
Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 43/19
5. Juni 2020
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Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 1 AGH 2/19
12. Juli 2019
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Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 11/16
20. März 2017
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Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 53/15
28. November 2016
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Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 46/13
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20. Juni 2016
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Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 10/15
20. Juni 2016
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