Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BrennO 1998 § 106

Brennereiordnung (Anlage zur Branntweinmonopolverordnung)

Hauptmeßuhren sind die amtlichen Meßuhren, die zur Erfassung des Branntweins dienen (§§ 101 bis 105).

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von