Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

BVerfSchG § 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten

Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz

(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen, wenn

1.
tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 vorliegen,
2.
dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 erforderlich ist oder
3.
das Bundesamt für Verfassungsschutz nach § 3 Abs. 2 tätig wird.

(2) Unterlagen, die nach Absatz 1 gespeicherte Angaben belegen, dürfen auch gespeichert werden, wenn in ihnen weitere personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. Eine Abfrage von Daten Dritter ist unzulässig.

(3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Speicherungsdauer auf das für seine Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 6105/20
22. Januar 2026
13 K 6105/20 22. Januar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 K 4073/22
27. Juni 2025
15 K 4073/22 27. Juni 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 K 4331/22
27. Juni 2025
15 K 4331/22 27. Juni 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 K 4332/22
27. Juni 2025
15 K 4332/22 27. Juni 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 30 E 23.1836
8. August 2023
M 30 E 23.1836 8. August 2023
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 517/19
29. März 2023
16 A 517/19 29. März 2023
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 518/19
29. März 2023
16 A 518/19 29. März 2023
Beschluss vom Unknown court (6. Senat) - 6 B 62/19
28. Juli 2020
6 B 62/19 28. Juli 2020
Beschluss vom Unknown court (6. Senat) - 6 B 61/19
28. Juli 2020
6 B 61/19 28. Juli 2020
Urteil vom Unknown court (1. Senat) - 1 BvR 2835/17
19. Mai 2020
1 BvR 2835/17 19. Mai 2020