BWahlGV
Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
- Eingangsformel
- § 1 Zulassungspflicht
- § 2 Erteilung der Bauartzulassung
- § 3 Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung
- § 4 Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
- § 5 Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
- § 6 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
- § 7 Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher
- § 8 Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 9 Wahlzelle
- § 10 Eröffnung der Wahlhandlung
- § 11 Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
- § 12 Schluß der Wahlhandlung
- § 13 Zählung der Wähler
- § 14 Zählung der Stimmen
- § 15 Wahlniederschrift
- § 16 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte
- § 17 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 18 Übergangsbestimmung
- § 19
- § 20 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 2)
- Anlage 2 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)
- Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.4.1999 I 749 (Stand)
Versionen
- 20. April 1999 (ausgewählt)