Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

DRiG § 23 Entlassung eines Richters kraft Auftrags

Deutsches Richtergesetz

Für die Beendigung des Richterverhältnisses kraft Auftrags gelten die Vorschriften über die Beendigung des Richterverhältnisses auf Probe entsprechend.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von