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EnWG 2005 § 2 Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

(1) Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Sinne des § 1 verpflichtet.

(2) Die Verpflichtungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bleiben vorbehaltlich des § 13, auch in Verbindung mit § 14, unberührt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 231/23
27. November 2024
3 Kart 231/23 27. November 2024
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 7 A 9/23
25. April 2024
7 A 9/23 25. April 2024
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 10 C 1/22
29. Februar 2024
10 C 1/22 29. Februar 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 190/14 (V)
17. Juni 2015
VI-3 Kart 190/14 (V) 17. Juni 2015