EnWG 2005 § 74 Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Die Einleitung von Verfahren nach § 29 Abs. 1 und 2 und Entscheidungen der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des Teiles 3 sind auf der Internetseite und im Amtsblatt der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen. Im Übrigen können Entscheidungen von der Regulierungsbehörde veröffentlicht werden.

Referenzen

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