Der Heimfallanspruch des Grundstückseigentümers kann nicht von dem Eigentum an dem Grundstück getrennt werden; der Eigentümer kann verlangen, daß das Erbbaurecht einem von ihm zu bezeichnenden Dritten übertragen wird.
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ErbbauV § 3
Gesetz über das Erbbaurecht
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 134/06
14. Juni 2006
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I-3 Wx 134/06 | 14. Juni 2006 |