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ERegG § 44 Zuweisung von Zugtrassen und Schienenwegkapazität

Eisenbahnregulierungsgesetz

(1) Ein Betreiber der Schienenwege hat die Zuweisung von Zugtrassen einschließlich des Verfahrens angemessen, nichtdiskriminierend und transparent durchzuführen. Für den Fall, dass die Schienenwegkapazität durch Baumaßnahmen vorübergehend nur eingeschränkt zur Verfügung steht, kann der Betreiber der Schienenwege ein besonderes Zuweisungsverfahren von Schienenwegkapazität im Netzfahrplan anwenden. Das besondere Zuweisungsverfahren ist in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen festzulegen. Es muss Kriterien für die Bewertung der Umleitungsfähigkeit der Verkehrsarten beinhalten und eine Veröffentlichung der beabsichtigten sowie der endgültigen Verteilung der eingeschränkten Schienenwegkapazität auf die einzelnen Verkehrsarten durch den Betreiber der Schienenwege vorsehen. Vor einer Festlegung der Verteilung der eingeschränkten Schienenwegkapazität auf die einzelnen Verkehrsarten in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen hat eine Konsultation der Zugangsberechtigten stattzufinden. Die als Ergebnis der Konsultation beabsichtigte Verteilung der Schienenwegkapazität wird für Trassenanmeldungen zum Netzfahrplan verbindlich, wenn sie die Regulierungsbehörde nicht nach § 73 Absatz 1 Nummer 6 abgelehnt und der Betreiber der Schienenwege die endgültige Festlegung der Verteilung der Kapazität auf die Verkehrsarten veröffentlicht hat.

(2) Der Betreiber der Schienenwege hat allen Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen stattzugeben, soweit die Zugtrassen zur Verfügung stehen.

(3) § 4 gilt entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 2011/20
22. März 2024
18 K 2011/20 22. März 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 2127/23
20. Dezember 2023
18 L 2127/23 20. Dezember 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 1644/22
27. Oktober 2022
18 L 1644/22 27. Oktober 2022
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 8277/18
18. März 2022
18 K 8277/18 18. März 2022
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 972/20
18. August 2020
13 B 972/20 18. August 2020
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 3108/17
10. Juli 2020
18 K 3108/17 10. Juli 2020
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 873/20
19. Juni 2020
18 L 873/20 19. Juni 2020
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 1495/18
2. August 2018
18 L 1495/18 2. August 2018