Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 1495/18

Tenor

  • 1. Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

        Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 1/3 und die

        Antragsgegnerin zu 2/3.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.


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