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EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

Einkommensteuergesetz

1Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:

1.
Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Absatz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 270 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 16. November 2016 geltenden Fassung vergleichbar sind,
2.
Leistungen für Kinder, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind.
2Soweit es für die Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf den Erhalt von Kindergeld ankommt, stehen die Leistungen nach Satz 1 dem Kindergeld gleich. 3Steht ein Berechtigter in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder ist er versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder steht er im Inland in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, so wird sein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind nicht nach Satz 1 Nummer 2 mit Rücksicht darauf ausgeschlossen, dass sein Ehegatte als Beamter, Ruhestandsbeamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union für das Kind Anspruch auf Kinderzulage hat.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (8. Kammer) - 8 Sa 26/25
18. Dezember 2025
8 Sa 26/25 18. Dezember 2025
Vorlagebeschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg (13. Kammer) - 13 K 4616/24
24. November 2025
13 K 4616/24 24. November 2025
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 13 K 2122/24 E
12. November 2025
13 K 2122/24 E 12. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 5869/23
7. Oktober 2025
26 K 5869/23 7. Oktober 2025
Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 1421/24 Kg
10. Juli 2025
7 K 1421/24 Kg 10. Juli 2025
Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg (1. Senat) - 1 K 2584/23
25. Juni 2025
1 K 2584/23 25. Juni 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1772/23 HGW
27. Mai 2025
6 A 1772/23 HGW 27. Mai 2025
Urteil vom Finanzgericht Nürnberg - 1 K 827/23
11. März 2025
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Urteil vom Finanzgericht Münster - 10 K 2123/22 Kg
20. Februar 2025
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Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 12 BV 24.1689
15. Januar 2025
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