Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

Einkommensteuergesetz

(1) 1 Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:

1.
Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen,
2.
Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder einer der unter Nummer 1 genannten Leistungen vergleichbar sind,
3.
Leistungen für Kinder, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind.
2 Soweit es für die Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf den Erhalt von Kindergeld ankommt, stehen die Leistungen nach Satz 1 dem Kindergeld gleich. 3 Steht ein Berechtigter in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder ist er versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder steht er im Inland in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, so wird sein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind nicht nach Satz 1 Nummer 3 mit Rücksicht darauf ausgeschlossen, dass sein Ehegatte als Beamter, Ruhestandsbeamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union für das Kind Anspruch auf Kinderzulage hat.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 der Bruttobetrag der anderen Leistung niedriger als das Kindergeld nach § 66, wird Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags gezahlt, wenn er mindestens 5 Euro beträgt.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (8. Kammer) - 8 Sa 26/25
18. Dezember 2025
8 Sa 26/25 18. Dezember 2025
Vorlagebeschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg (13. Kammer) - 13 K 4616/24
24. November 2025
13 K 4616/24 24. November 2025
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 13 K 2122/24 E
12. November 2025
13 K 2122/24 E 12. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 5869/23
7. Oktober 2025
26 K 5869/23 7. Oktober 2025
Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 1421/24 Kg
10. Juli 2025
7 K 1421/24 Kg 10. Juli 2025
Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg (1. Senat) - 1 K 2584/23
25. Juni 2025
1 K 2584/23 25. Juni 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1772/23 HGW
27. Mai 2025
6 A 1772/23 HGW 27. Mai 2025
Urteil vom Finanzgericht Nürnberg - 1 K 827/23
11. März 2025
1 K 827/23 11. März 2025
Urteil vom Finanzgericht Münster - 10 K 2123/22 Kg
20. Februar 2025
10 K 2123/22 Kg 20. Februar 2025
Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 12 BV 24.1689
15. Januar 2025
12 BV 24.1689 15. Januar 2025