Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 WF 67/24

Tenor

1. Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin vom 06.03.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düren vom 06.11.2023 (23 F 179/23) in der Fassung des Beschlusses vom 15.04.2024 (23 F 179/23) dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für die Adoptionssache auf 100.000,00 € festgesetzt wird.

2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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