FamFG § 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind

1.
Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für eine Leibesfrucht betreffen,
2.
Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
3.
sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,
soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 427/17
19. September 2018
XII ZB 427/17 19. September 2018
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (3. Zivilsenat) - 3 Wx 27/14
6. Juni 2014
3 Wx 27/14 6. Juni 2014