Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen nach § 272.
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FamFG § 341 Örtliche Zuständigkeit
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Referenzen
Zitiert von
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 285/25
13. August 2025
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XII ZB 285/25 | 13. August 2025 |
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 427/17
19. September 2018
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XII ZB 427/17 | 19. September 2018 |
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (3. Zivilsenat) - 3 Wx 11/13
27. Mai 2013
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3 Wx 11/13 | 27. Mai 2013 |