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FamFG § 341 Örtliche Zuständigkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen nach § 272.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 285/25
13. August 2025
XII ZB 285/25 13. August 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 427/17
19. September 2018
XII ZB 427/17 19. September 2018
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (3. Zivilsenat) - 3 Wx 11/13
27. Mai 2013
3 Wx 11/13 27. Mai 2013