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FamFG § 393 Löschung einer Firma

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Das Erlöschen einer Firma ist gemäß § 31 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständischen Organe in das Handelsregister einzutragen. Das Gericht hat den eingetragenen Inhaber der Firma oder dessen Rechtsnachfolger von der beabsichtigten Löschung zu benachrichtigen und ihm zugleich eine angemessene Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs zu bestimmen.

(2) Sind die bezeichneten Personen oder deren Aufenthalt nicht bekannt, erfolgt die Benachrichtigung und die Bestimmung der Frist durch Bekanntmachung in dem für die Registerbekanntmachungen bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuchs.

(3) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, wenn es einem Antrag auf Einleitung des Löschungsverfahrens nicht entspricht oder Widerspruch gegen die Löschung erhoben wird. Der Beschluss ist mit der Beschwerde anfechtbar.

(4) Mit der Zurückweisung eines Widerspruchs sind dem Beteiligten zugleich die Kosten des Widerspruchsverfahrens aufzuerlegen, soweit dies nicht unbillig ist.

(5) Die Löschung darf nur erfolgen, wenn kein Widerspruch erhoben oder wenn der den Widerspruch zurückweisende Beschluss rechtskräftig geworden ist.

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend, wenn die Löschung des Namens einer Partnerschaft oder einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden soll.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2. Zivilsenat) - 2x W 80/25, 2 Wx 80/25
12. Januar 2026
2x W 80/25, 2 Wx 80/25 12. Januar 2026
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2. Zivilsenat) - 2x W 75/25, 2 Wx 75/25
12. Januar 2026
2x W 75/25, 2 Wx 75/25 12. Januar 2026
Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 40/25
2. Dezember 2025
22 W 40/25 2. Dezember 2025
Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 33/25
10. November 2025
22 W 33/25 10. November 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 58/25
12. September 2025
10 W 58/25 12. September 2025
Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 22/25
11. Juni 2025
22 W 22/25 11. Juni 2025
Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 19/25
4. Juni 2025
22 W 19/25 4. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 60/23
19. Oktober 2023
20 W 60/23 19. Oktober 2023
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 12/22
11. Juli 2022
3 W 12/22 11. Juli 2022
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 6/22
1. Juli 2022
3 W 6/22 1. Juli 2022