Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 58/25

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen die Verfügung der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.07.2025 wird als unzulässig kostenpflichtig verworfen.


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