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FlurbG § 90

Flurbereinigungsgesetz

Wenn für ländliche Grundstücke eine Grundabtretung nach berggesetzlichen Vorschriften in großem Umfange durchgeführt oder zulässig ist und die Grundstückseigentümer den begründeten Anspruch erheben, daß der Bergwerksunternehmer das Eigentum an den Grundstücken erwirbt, kann der den Betroffenen entstehende Landverlust im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. In diesem Falle erwirbt der Bergwerksunternehmer das Eigentum durch den Flurbereinigungsplan. Die Vorschriften des § 88 sind sinngemäß anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (8. Senat) - 8 K 5/24
8. Oktober 2025
8 K 5/24 8. Oktober 2025
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (15. Senat) - 15 KF 28/17
13. Juli 2020
15 KF 28/17 13. Juli 2020
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (15. Senat) - 15 KF 6/13
8. Juli 2015
15 KF 6/13 8. Juli 2015
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9a D 72/13.G
4. September 2014
9a D 72/13.G 4. September 2014
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (15. Senat) - 15 KF 12/08
25. April 2013
15 KF 12/08 25. April 2013
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (15. Senat) - 15 KF 1/11
29. Januar 2013
15 KF 1/11 29. Januar 2013