Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9a D 72/13.G

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner eine Gerichtsgebühr von 736,00 Euro sowie die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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