GewO § 65 Ausstellung

Gewerbeordnung

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 59/21
18. Mai 2021
3 L 59/21 18. Mai 2021
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (6. Senat) - 6 B 11353/20
5. November 2020
6 B 11353/20 5. November 2020