Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.
GmbHG § 56a Leistungen auf das neue Stammkapital
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
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Zitiert von
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 341/11
13. Oktober 2011
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8 W 341/11 | 13. Oktober 2011 |