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GWB § 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(1) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst:

1.
die Lieferung von Militärausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile oder Bausätze,
2.
die Lieferung von Ausrüstung, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben wird, einschließlich der dazugehörigen Teile, Bauteile oder Bausätze,
3.
Liefer-, Bau- und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Nummern 1 und 2 genannten Ausrüstung in allen Phasen des Lebenszyklus der Ausrüstung oder
4.
Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder Bau- und Dienstleistungen, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben werden.

(2) Militärausrüstung ist jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist.

(3) Ein Verschlusssachenauftrag im Sinne dieser Vorschrift ist ein Auftrag im speziellen Bereich der nicht-militärischen Sicherheit, der ähnliche Merkmale aufweist und ebenso schutzbedürftig ist wie ein Auftrag über die Lieferung von Militärausrüstung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 oder wie Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke im Sinne des Absatzes 1 Nummer 4, und

1.
bei dessen Erfüllung oder Erbringung Verschlusssachen nach § 4 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes oder nach den entsprechenden Bestimmungen der Länder verwendet werden oder
2.
der Verschlusssachen im Sinne der Nummer 1 erfordert oder beinhaltet.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 L 126/25
5. Februar 2025
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 22/23
1. Dezember 2023
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Vergabesenat) - 54 Verg 3/22
19. September 2022
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Beschluss vom Unknown court (13. Zivilsenat) - XIII ZB 120/19
12. November 2019
XIII ZB 120/19 12. November 2019
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 166/17
31. Oktober 2018
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 D 4/16.AK
23. November 2017
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Urteil vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZR 77/14
19. April 2016
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-5 Kart 3/14 (V)
18. Mai 2015
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 38/14
13. Mai 2015
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Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (Vergabesenat) - Verg 8/14, 1 Verg 8/14
3. Dezember 2014
Verg 8/14, 1 Verg 8/14 3. Dezember 2014