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GWB § 173 Wirkung

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(1) Die sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer. Die aufschiebende Wirkung entfällt zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist. Hat die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung abgelehnt, so kann das Beschwerdegericht auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern.

(2) Das Gericht lehnt den Antrag nach Absatz 1 Satz 3 ab, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die Beschwerde die damit verbundenen Vorteile überwiegen. Bei der Abwägung ist das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers zu berücksichtigen; bei verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Aufträgen im Sinne des § 104 sind zusätzlich besondere Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen. Das Gericht berücksichtigt bei seiner Entscheidung auch die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den öffentlichen Auftrag oder die Konzession zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens.

(3) Hat die Vergabekammer dem Antrag auf Nachprüfung durch Untersagung des Zuschlags stattgegeben, so unterbleibt dieser, solange nicht das Beschwerdegericht die Entscheidung der Vergabekammer nach § 176 oder § 178 aufhebt.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 6/25 e
10. September 2025
Verg 6/25 e 10. September 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 2/25 e
5. August 2025
Verg 2/25 e 5. August 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 4/25 e
26. Juni 2025
Verg 4/25 e 26. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 13 Verg 1/25
29. April 2025
13 Verg 1/25 29. April 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 1/25 e
9. April 2025
Verg 1/25 e 9. April 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 L 126/25
5. Februar 2025
6 L 126/25 5. Februar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 13 Verg 3/24
27. August 2024
13 Verg 3/24 27. August 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 35/23
29. Mai 2024
Verg 35/23 29. Mai 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 15/23 e
29. Mai 2024
Verg 15/23 e 29. Mai 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 17/23 e
29. Mai 2024
Verg 17/23 e 29. Mai 2024