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HGB § 327a Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Handelsgesetzbuch

§ 325 Abs. 4 Satz 1 ist auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinn des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100 000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Bonn - 33 T 95/16
7. Juni 2018
33 T 95/16 7. Juni 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 28 Wx 20/17
7. Mai 2018
28 Wx 20/17 7. Mai 2018
Beschluss vom Landgericht Bonn - 11 T 41/07
19. November 2007
11 T 41/07 19. November 2007