§ 325 Abs. 4 Satz 1 ist auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinn des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100 000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.
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HGB § 327a Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
Handelsgesetzbuch
Referenzen
- HGB § 325 Offenlegung 1x
- HGB § 2 1x
Zitiert von
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Beschluss vom Landgericht Bonn - 33 T 95/16
7. Juni 2018
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33 T 95/16 | 7. Juni 2018 |
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Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 28 Wx 20/17
7. Mai 2018
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28 Wx 20/17 | 7. Mai 2018 |
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Beschluss vom Landgericht Bonn - 11 T 41/07
19. November 2007
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11 T 41/07 | 19. November 2007 |