Die Vorschriften des § 400 Abs. 2 bis 5 und des § 401 können nicht durch Vertrag zum Nachteile des Kommittenten abgeändert werden.
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HGB § 402
Handelsgesetzbuch
Referenzen
Zitiert von
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Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 7 C 37/12
5. Juli 2012
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7 C 37/12 | 5. Juli 2012 |
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Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 7 C 14/12
21. Mai 2012
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7 C 14/12 | 21. Mai 2012 |