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IfSG § 66 Zahlungsverpflichteter

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

Ansprüche nach den §§ 56 bis 58 richten sich gegen das Land,

1.
in dem das berufliche Tätigkeitsverbot erlassen wurde oder in den Fällen des § 34 Absatz 1 bis 3 und des § 42, in dem die verbotene Tätigkeit ausgeübt worden ist,
2.
in dem das Absonderungsgebot angeordnet oder erlassen wurde oder in dem die Absonderung auf Grund einer nach § 36 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung vorgenommen wurde oder
3.
in dem Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen vorübergehend geschlossen wurden, deren Betreten untersagt wurde, Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert wurden, die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt oder eine behördliche Empfehlung abgegeben wurde, vom Besuch einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern, einer Schule oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen abzusehen.
Ansprüche nach § 65 richten sich gegen das Land, in dem der Schaden verursacht worden ist.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 26b K 25.7588
30. Dezember 2025
M 26b K 25.7588 30. Dezember 2025
GeB vom Verwaltungsgericht München - M 26b K 24.456
20. November 2025
M 26b K 24.456 20. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 26b K 24.3628
28. Oktober 2025
M 26b K 24.3628 28. Oktober 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 26b K 24.3508
20. August 2025
M 26b K 24.3508 20. August 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 26b K 24.2911
20. August 2025
M 26b K 24.2911 20. August 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 26b K 24.2979
20. August 2025
M 26b K 24.2979 20. August 2025
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 3 C 1.24
22. Mai 2025
3 C 1.24 22. Mai 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis (6. Kammer) - 6 K 1126/23
9. April 2025
6 K 1126/23 9. April 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 6202/23
28. März 2025
9 K 6202/23 28. März 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 7 K 24.607
5. August 2024
B 7 K 24.607 5. August 2024