Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

InsO § 231 Zurückweisung des Plans

Insolvenzordnung

(1) Das Insolvenzgericht weist den Insolvenzplan von Amts wegen zurück,

1.
wenn die Vorschriften über das Recht zur Vorlage und den Inhalt des Plans, insbesondere zur Bildung von Gruppen, nicht beachtet sind und der Vorlegende den Mangel nicht beheben kann oder innerhalb einer angemessenen, vom Gericht gesetzten Frist nicht behebt,
2.
wenn ein vom Schuldner vorgelegter Plan offensichtlich keine Aussicht auf Annahme durch die Beteiligten oder auf Bestätigung durch das Gericht hat oder
3.
wenn die Ansprüche, die den Beteiligten nach dem gestaltenden Teil eines vom Schuldner vorgelegten Plans zustehen, offensichtlich nicht erfüllt werden können.
Die Entscheidung des Gerichts soll innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Plans erfolgen.

(2) Hatte der Schuldner in dem Insolvenzverfahren bereits einen Plan vorgelegt, der von den Beteiligten abgelehnt, vom Gericht nicht bestätigt oder vom Schuldner nach der öffentlichen Bekanntmachung des Erörterungstermins zurückgezogen worden ist, so hat das Gericht einen neuen Plan des Schuldners zurückzuweisen, wenn der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Gläubigerausschusses, wenn ein solcher bestellt ist, die Zurückweisung beantragt.

(3) Gegen den Beschluß, durch den der Plan zurückgewiesen wird, steht dem Vorlegenden die sofortige Beschwerde zu.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein - 3a IN 139/19
26. Januar 2021
3a IN 139/19 26. Januar 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 49/17
26. April 2018
IX ZB 49/17 26. April 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 13/16
20. Juli 2017
IX ZB 13/16 20. Juli 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 103/15
16. Februar 2017
IX ZB 103/15 16. Februar 2017
Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 23 T 657/15
9. Februar 2016
23 T 657/15 9. Februar 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 75/14
7. Mai 2015
IX ZB 75/14 7. Mai 2015
Beschluss vom Landgericht Magdeburg (3. Zivilkammer) - 3 T 688/09 (544)
25. Januar 2010
3 T 688/09 (544) 25. Januar 2010