Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 23 T 657/15

Tenor

Der Schuldnerin wird hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Schuldnerin nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 Euro zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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