Der Antrag eines Nachlaßgläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist unzulässig, wenn seit der Annahme der Erbschaft zwei Jahre verstrichen sind.
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InsO § 319 Antragsfrist
Insolvenzordnung
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Bundesgerichtshof - IX ZR 234/23
6. März 2025
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IX ZR 234/23 | 6. März 2025 |
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Urteil vom Finanzgericht Nürnberg - 3 K 99/18
25. Juli 2018
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3 K 99/18 | 25. Juli 2018 |