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InsO § 321 Zwangsvollstreckung nach Erbfall

Insolvenzordnung

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlaß, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - IX ZR 234/23
6. März 2025
IX ZR 234/23 6. März 2025
Urteil vom Finanzgericht Nürnberg - 3 K 99/18
25. Juli 2018
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Urteil vom Amtsgericht Kerpen - 22 C 158/05
8. November 2005
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 302/02
11. Juli 2003
3 Wx 302/02 11. Juli 2003