IntFamRVG § 43 Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts

Abweichend von Artikel 26 Abs. 2 des Haager Kindesentführungsübereinkommens findet eine Befreiung von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bei Verfahren nach diesem Übereinkommen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe statt.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 17 UF 44/15
18. März 2015
17 UF 44/15 18. März 2015