Beschluss vom Amtsgericht München - 567 F 3228/25
Tenor
1. Der Antrag auf Rückführung der Kinder V… K…, geb. … 2013, und M… K…, geb. … 2015, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
3. Der Verfahrenswert wird auf 4.000,- € festgesetzt.
Gründe
A)
„(…)
Wir, die unten unterzeichneten Eltern, Herr K… V… und Frau K… L…, sind bei gesundem Verstand und klarem Gedächtnis, im vollen Bewusstsein der Bedeutung unserer Handlungen und ohne jeglichen äußeren Zwang, in Übereinstimmung mit unserem eigenen Willen, erteilen hiermit unsere Genehmigung sowohl auf die vorübergehenden Ausreisen in die Türkei, nach Ägypten, in die Vereinigten Arabischen Emirate, nach Bulgarien, nach Georgien, in die Republik Moldau, nach Montenegro, nach Kanada, in die Vereinigten Staaten, nach Japan, nach China, in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und in die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens und der Europäischen Union, einschließlich nach Italien, nach Portugal, nach Zypern, nach Irland, in die Slowakei, nach Ungarn, nach Rumänien, nach Polen, nach Tschechien, nach Lettland, nach Litauen, nach Estland, nach Kroatien, nach Griechenland, nach Deutschland, nach Österreich und in die anderen Länder Europas, als auch auf den vorübergehenden Aufenthalt in diesen Ländern während der Auslandsreisen im Zeitraum vom 01.04.2024 (ersten April zweitausendvierundzwanzig) bis 01.04.2029 (ersten April zweitausendneunundzwanzig) unserer minderjährigen Kinder: K… V…, geboren am … 2013 und K… M…, geboren am … 2015, die Staatsangehörige der Ukraine sind.
Die Reisen ins Ausland von K… V… und K … M… werden in Begleitung eines der Elternteile gemeinsam oder getrennt voneinander durchgeführt, und jeder von uns übernimmt separat bei den Reisen die Verantwortung für das Leben und die Gesundheit von K… V … und K… M…, löst alle Fragen, die während ihrer Auslandsreisen auftreten können, und garantiert ihre Rückkehr in die Ukraine nach Ablauf der uns bekannten Aufenthaltsdauer im Ausland, der wir zustimmen.
Wir teilen hiermit mit, dass es keine Gründe gibt, die gemäß Artikel 6 des Gesetzes der Ukraine „Über die Ordnung für die Ausreise aus der Ukraine und die Einreise in die Ukraine von Bürgern der Ukraine“ das Recht unserer Kinder auf Reisen ins Ausland einschränken würden. Wir garantieren auch die Deckung aller Kosten (einschließlich Transport, Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung, sonstige Kosten) im Zusammenhang mit diesen Reisen.
(…)
„Guten Tag, V …
Ich wollte einen einfühlsameren Brief schreiben, aber nach all den negativen Erlebnissen, die ich mit dir hatte, klappt das nicht so.
Obwohl wir viel zusammen erlebt haben, sowohl schwierige als auch positive Momente. Dies ist bereits Geschichte….
Ich möchte dir noch einmal mitteilen, dass unser gemeinsames Leben seit langem absolut unmöglich ist, weil wir völlig unterschiedliche Ansichten über das Leben und die wichtigsten Punkte der Familienwerte und viele andere Faktoren haben, die wir viele Male mündlich und schriftlich diskutiert haben.
Leider können wir zu keiner Einigung kommen. Ich möchte dir mitteilen, dass ich bei Gericht eine Scheidungsklage gegen dich eingereicht habe.
Da du diese Angelegenheit nicht ohne ein Gericht klären wolltest. Um meine und deine Ruhe und vor allem die Ruhe unserer Kinder zu bewahren, bitte ich dich, diesem Prozess keine Steine in den Weg zu legen. Angesichts deines bisherigen Verhaltens bezweifle ich zutiefst, dass dieser Prozess friedlich verlaufen wird.
Ich bitte dich alle Ereignisse zu analysieren, die stattgefunden haben und weiterhin stattfinden (Überwachung meiner Person rund um die Uhr durch eine von dir beauftragte Person, Überwachung unseres Hauses mit den Kindern durch Videoüberwachung rund um die Uhr, gegen die ich mich wegen deiner unfairen Haltung mir und unseren Kindern gegenüber gewehrt habe und immer noch wehre, finanzielle Verhältnisse (du hast dir auf unehrliche Weise alle finanziellen Mittel unserer Familie angeeignet, die während des gemeinsamen Lebens als Familie erworben wurden) habe ich mich entschlossen, mit den jüngeren Kindern vorübergehend den Wohnort zu wechseln, um sie vor deiner Reaktion auf diese Vorfälle und den psychischen und. emotionalen Druck auf mich und unsere Kinder, den wir kaum ertragen können, zu schützen.
Aufgrund deiner möglicherweise unangemessenen Reaktion auf die Lösung dieser problematischen Angelegenheit, die bereits dringend einer Lösung bedarf, möchte ich dich nicht über unseren Standort informieren, damit du nicht fortfährst und nicht die tatsächliche Möglichkeit hast, mich und mein persönliches Leben weiterhin illegal zu überwachen und nicht die tatsächliche Möglichkeit hast, mich, meine Kinder, meine Verwandten und alle Menschen, mit denen ich kommuniziere, psychologisch und emotional unter Druck zu setzen!
Ich habe dich mehrmals darum gebeten und sogar die Polizei um Schutz gebeten, deren Strafverfahren nach deinem Anruf rechtswidrig eingestellt wurde!!!
Ich bitte dich aufrichtig, deine Meinung zu ändern und aufzuhören!
Ich bitte dich, die Frage der Scheidung, des Aufenthalts der Kinder bei mir, deines uneingeschränkten elterlichen Umgangs mit ihnen, unserer angemessenen finanziellen Unterstützung mit gemeinsam verdienten Mitteln friedlich zu lösen. Ich bitte um Ruhe für uns beide und die Kinder.
P.S. Kinder brauchen einen Vater und eine ruhige Mutter für eine gesunde Entwicklung. Bitte, ich bitte um eine friedliche Regelung aller Fragen für eine schnelle Rückkehr zu einem ruhigen Leben.
(gezeichnete Unterschrift)
30.08.2024“
„(…)
RECHT GESPROCHEN:
Der Klageschrift von K… V… auf vorläufigen Rechtsschutz in einer Zivilsache von Herrn K… V … gegen Frau K… L… dritte Verfahrensbeteiligte: Kinderamt der Dorfverwaltung von … Vollzugskomitee der Dorfverwaltung von … in Bezug auf die Bestimmung des Wohnsitzes der Kinder teilweise stattzugeben.
Ergreifung von Maßnahmen zur Sicherung einer Forderung in einer Zivilsache von K… V… gegen K… L …, dritte Verfahrensbeteiligte: Kinderamt der Dorfverwaltung von … Vollzugskomitee der Dorfverwaltung von … zur Bestimmung des Wohnsitzes von Kindern, wie folgt:
- der Frau K… L…, geboren am … (individuelle St.ID-Nummer: …), jegliche Handlungen zu verbieten, die darauf abzielen, K… V … (individuelle St.ID-Nummer: …) in der Kommunikation und der Erziehung seines kleinen Sohnes K… V …, geboren am … 2013, und seiner minderjährigen Tochter, K… M…, geboren am ….2015, zu hindern, Zeit mit seinen Kindern zu verbringen, auch in Abwesenheit von K… L… (individuelle St.ID Nummer: …);
- eine ungehinderte Kommunikation zwischen K… V … (individuelle St.ID-Nummer: …) per Telefon … mit seinem minderjährigen Sohn, K …, geboren am … 2013, und seiner minderjährigen Tochter, K… M…, geboren am … 2015, per Telefon und/oder Internettelefonieprogrammen (Viber, Telegram, WhatsApp) in Form von Audio und/oder Videokonferenzen für bis zu einer Stunde täglich zu sichern, wobei die Art und Weise und die Möglichkeiten der Kinder berücksichtigt werden;
- systematische persönliche Besuche, persönliche Kommunikation sowie Erholung für K… V… (individuelle St.ID-Nummer: …) mit seinem minderjährigen Sohn, K … V…, geboren am … 2013 und seiner minderjährigen Tochter, K… M…, geboren am ….2015, an öffentlichen Orten (öffentliche Plätze wie z.B. Parks, Parkanlagen, Plätze, Cafes, Vergnügungsstätten usw.) seiner Wahl, ohne die Anwesenheit von K… L…, geboren am … (individuelle St.ID-Nummer: …), in einem Umkreis von 40 Kilometern um den Wohnort, (Aufenthalt oder Standort) von K… L…, geboren am …, und den Kindern (in jedem Land ohne Einschränkungen), von 12:00 Uhr. bis 18:00 Uhr jeden Samstag und Sonntag eines jeden Monats zu bestimmen;
- Frau K… L…, geboren am … (individuelle St.ID-Nummer: …) zu verpflichten, Herrn K … V… (individuelle St.IDNummer: …) (per E-Mail: … oder per SMS an die Telefonnummer …) innerhalb von 5 Tagen nach der Verkündung des entsprechenden Urteils über den vorläufigen Rechtsschutz über die Handynummern, die Wohnanschrift und den Aufenthaltsort des minderjährigen Sohnes, K… V… geboren am ….2013, und der minderjährigen Tochter, K… M… geboren am … 2015 zu informieren,
- Frau K … L… (individuelle St.ID-Nummer: …) zu verpflichten, Herrn K … V… (individuelle St.ID-Nummer: …) schriftlich (per E-Mail: … oder per SMS an …) über jede Änderung des Wohn- oder Aufenthaltsortes des minderjährigen Sohnes K… geboren am … 2013, und der minderjährigen Tochter K… M… geboren am … 2015, unter Angabe des genauen Wohn- und Aufenthaltsorts sowie der geänderten Telefonnummern innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der jeweiligen Änderung zu informieren. (…)“
„(…)
RECHT GESPROCHEN:
dem Berufungsantrag von K… L…, vertreten durch die Rechtsanwältin …, teilweise stattzugeben.
Das Urteil des Gerichts für … in Zakarpattia Oblast vom 28. November 2024 in dem Teil bezüglich der Anforderung, systematische persönliche Besuche, persönliche Kommunikation sowie Erholung für K… V… (individuelle St.ID-Nummer:,…) mit seinem minderjährigen Sohn, K… V … geboren am … 2013 und seiner minderjährigen Tochter, K … M…. geboren am … 2015, an öffentlichen Orten (öffentliche Plätze wie z.B., aber nicht ausschließlich, Parks, Parkanlagen, Plätze, Cafés, Vergnügungsstätten usw.) seiner Wahl, ohne die Anwesenheit von K… L… geboren am … (individuelle St.ID-Nummer: …), in einem Umkreis von 40 Kilometern um den Wohnort (Aufenthalt oder Standort) von K… L…, geboren am … und den Kindern (in jedem Land ohne Zu 10 Einschränkungen), von 12:00 Uhr. bis 18:00 Uhr jeden Samstag und Sonntag eines jeden Monats aufzuheben und die Stattgabe einer solchen Forderung abzulehnen. Im übrigen Teil bleibt das Gerichtsurteil unverändert bestehen.“
„An die zuständigen Behörden der Grenz- und Zollkontrolle
An alle, die es betrifft innerhalb und außerhalb der Ukraine Staatsbürger der Ukraine K… V…, geb. am … Inlandspass der Ukraine Serie VO Nr. …, ausgestellt am … durch die Verwaltungsabteilung für … des Ministeriums für Innere Angelegenheiten der Ukraine in Zakarpattia Oblast Wohnsitzanmeldung: Ukraine, Zakarpattia Oblast, …, Dorf ….
ERKLÄRUNG:
Ich, der unten unterzeichnete Vater, Herr K… V …, bin bei gesundem Verstand und klarem Gedächtnis, bin mir der Bedeutung meines Handelns bewusst und ziehe hiermit ohne jeglichen äußeren Zwang und in Übereinstimmung mit meinem eigenen Willen meine Genehmigung für die vorübergehenden Ausreisen ins Ausland meiner minderjährigen Kinder K… V…, geboren am … 2013 und K… M… geboren am … 2015, die Staatsbürger der Ukraine sind, zurück.
Die Genehmigung wurde an meine Ehefrau K… L …, geboren am … erteilt und die Echtheit der Unterschrift wurde von der Privatnotarin des Notariatskreises für … Frau … unter den Eintragungsnummern … am 01.04.2024 beglaubigt.
Die Genehmigung wird hiermit widerrufen, da Frau K… L… gegen die Bedingungen der von mir erteilten Genehmigung verstoßen hat, und zwar am 31.08.2024 hat sie K… V… und K… M … ohne mein Wissen auf wie lange und wohin ins Ausland ausgeführt, und hat mir dabei die Kommunikation mit den Kindern verweigert.
Ich erteile mit dieser Erklärung keine Genehmigung für die vorübergehenden Ausreisen ins Ausland meiner minderjährigen Kinder: K … V… geboren am … 2013 und K … M… geboren am … 2015 in Begleitung ihrer Mutter K… L… geboren am … Ich nehme auf mich die Verpflichtung Frau K… L … über den Widerruf der Erklärung auf Genehmigung der Auslandsreisen meiner minderjährigen Kinder zu informieren. Am achtzehnten Oktober zweitausendvierundzwanzig Unterschrift: (gezeichnete Unterschrift) K … V….“
II.
Der Antragsteller begehrt den Erlass einer Rückführungs-/Herausgabeanordnung nach dem HKÜ.
1. die Zurückhaltung der Kinder sei widerrechtlich.
„(…)
Die … bleibt nach wie vor eine der sichersten in der Ukraine. Dies wird durch die folgenden Faktoren bestätigt: 1) Geographische Lage: gebirgige Landschaft, Entfernung vom Territorium des Aggressors, keine unmittelbare Nähe zur Linie der Feindseligkeiten sowie Nachbarschaft mit den EU-Ländern: Polen, Slowakei, Ungarn und Rumänien; 2) Sicherer Schutz der Region: hohe Bereitschaft und Bewachung der Streitkräfte der Ukraine, insbesondere der Luftverteidigungseinheiten. Seit der Einführung des Kriegsrechts in der Ukraine wurden auf dem Gebiet der territorialen Gemeinde … und der Stadt … in Zakarpattia Oblast keine Fälle von herabfallenden Bruchstücken der Luftobjekte registriert. Dementsprechend gab es auch keine Schäden an der Infrastruktur oder Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Einwohner. Dank der erwähnten Faktoren und der effektiven Arbeit der Regierungsbehörden kann der Bildungsprozess in der Region trotz der schwierigen militärischen Umstände wie üblich fortgesetzt werden. Sicherheit und Bildung bleiben unsere Prioritäten. (…)“
„… Wir, die Vertreter der Diözese M… der römisch-katholischen Kirche möchten Ihnen mit diesem Schreiben aktuelle Informationen über die Lage in Zakarpattia Oblast und, insbeson – dere im … zur Verfügung stellen. Als Religionsgemeinschaft können wir nicht abseits stehen, wenn falsche oder unvollständige Informationen zu Fehlentscheidungen führen können. Die Zakarpattia Oblast befindet sich in beträchtlicher Entfernung von den Gebieten, in denen die Feindseligkeiten stattfinden, und bleibt eine der sichersten Regionen der Ukraine. Um die Entfernung besser zu verstehen, kann man sie mit der Entfernung zwischen Wien und Mailand vergleichen. Diese Entfernung ist einer der Hauptgründe, warum sich viele Unternehmen und Familien auf der Suche nach Sicherheit und Stabilität für eine Umsiedlung nach Zakarpattia entschieden haben. Seit Beginn des Krieges gab es im … keine Bedrohungen oder Beschädigungen. Unsere Kirche steht in ständigem Kontakt mit den Einwohnern und verfügt über zuverlässige Informationen über ihr tägliches Leben. Die Menschen führen ein normales Leben, versorgt mit Lebensmitteln, Versorgungsleistungen und allem, was sie brauchen. Die soziale Infrastruktur, darunter Schulen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen, funktionieren wie üblich und schaffen eine stabile und verlässliche Atmosphäre. Darüber hinaus haben internationale Delegationen, einschließlich Vertreter religiöser Gemeinschaften, unsere Region mehrfach besucht und ihre Sicherheit sowie ihre normale Funktionsweise bestätigt. Auch Länder wie Ungarn, Polen und Rumänien haben Zakarpattia als geeignet für das Leben anerkannt. Wir halten es für unsere Pflicht, diese Informationen mitzuteilen, da der Informationsraum oft Verallgemeinerungen über die Situation in der Ukraine enthält, die nicht die tatsächliche Lage in den sicheren Regionen widerspiegeln. Wir hoffen, dass unsere Informationen zu einer ausgewogenen Entscheidung beitragen werden, die im besten Interesse der Kinder liegt und ihr Wohlergehen und eine glückliche Kindheit gewährleistet. Mit Hochachtung; und Gebet, …“
„… Wir, die Vertreter der Diözese M… der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK), schreiben Ihnen mit einem aufrichtigen Glauben an die Gerechtigkeit und dem Wunsch, die Wahrheit über die Situation in der Region Zakarpattia, insbesondere im …, zu berichten. Wir verstehen, dass die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder äußerst wichtig sind, und deshalb möchten wir Ihnen versichern, dass die Lage in unserer Region stabil und sicher ist. Unserer Kirche ist es ein aufrichtiges Anliegen, über die Situation in der Region zu informieren, denn in den Nachrichten werden die Regionen der Ukraine in Bezug auf Stabilität und Sicherheit oft nicht getrennt. Das ist falsch und irreführend, denn Zakarpattia Oblast befindet sich in beträchtlicher Entfernung, von potenziellen Gefahren.
1. … in Zakarpattia Oblast befindet sich derzeit in einem ruhigen Umfeld von Frieden und Harmonie. Die Region ist nicht nur von Feindseligkeiten verschont geblieben, sondern gilt auch als eine der sichersten Gegenden der Ukraine. Diese Stabilität, die seit Beginn des Krieges bis heute anhält, hat zur Verlagerung zahlreicher Unternehmen und zur Umsiedlung einer großen Zahl von Bewohnern aus anderen Regionen geführt. Insbesondere Länder wie Ungarn, die Slowakei und die Tschechische Republik haben Zakarpattia offiziell als eine sichere Region zum Leben und Investieren anerkannt. Darüber hinaus haben zahlreiche internationale Delegationen, darunter Vertreter kirchlicher Organisationen, unsere Region besucht und ihre Stabilität und Eignung für ein friedliches Leben bestätigt.
2. Die Gemeindemitglieder unserer Kirche leben wie die Mehrheit der Bewohner der Region ein normales Alltagsleben, haben Zugang zu allen notwendigen Ressourcen – Nahrung, Wasser, Strom und andere Grundbedürfnisse. Die Menschen leben voller Hoffnung, blicken in die Zukunft und bauen ihr Leben in einer friedlichen und freundlichen Atmosphäre weiter auf.
3. Schulen und andere Bildungseinrichtungen funktionieren wie üblich und gewährleisten das Recht der Kinder auf Bildung und Stabilität in ihrer Entwicklung. Die Gesundheitseinrichtungen funktionieren ordnungsgemäß, bieten alle notwendigen Dienstleistungen und sorgen für die Gesundheit der Einwohner
4. Unsere Priester stehen täglich in Kontakt mit Gemeindemitgliedern und anderen Bürgern. Wir sehen ein Lächeln auf den Gesichtern der Menschen und hören Worte der Dankbarkeit für den Frieden und die Ruhe in unserer Region. Die Menschen glauben an eine bessere Zukunft, arbeiten, ziehen Kinder groß und streben nach einem harmonischen Leben.
Wir hoffen, dass die Informationen Ihnen helfen, eine objektive und gerechte Entscheidung für das Wohl der Familie und das Glück Ihrer Kinder zu treffen. Mit besten Wünschen und herzlichen Gebeten,…“
„… Die Verwaltung der griechisch-katholischen Diözese M … stellt dem Gericht auf Anwaltsanfrage objektive und wah – re Informationen über den tatsächlichen Stand der Sicherheitslage in der Region Zakarpattia, insbesondere im …, zur Verfügung. Als Kirche, die durch juristische Personen, ihre religiösen Organisationen und Pfarrgemeinden in allen Siedlungen der ukrainischen Region Zakarpattia vertreten und eng mit dem Leben der Menschen vor Ort verbunden ist, fühlen wir uns dafür verantwortlich, Missverständnisse über die Sicherheitslage in unserer Region aufzuklären. Seit Beginn des umfassenden Krieges bleibt die Gegend des … in Zakatpattia Oblast eine der stabilsten und sichersten in der Ukraine. Es ist weit vom Kriegsgebiet entfernt und liegt geografisch nahe an den Grenzen der Europäischen Union. Diese Tatsache macht sie faktisch zum tiefen westlichen Hinterland des Staates. Die Entfernung zum aktiven Kampfgebiet ist vergleichbar mit der Entfernung zwischen Bratislawa und Neapel.
In dieser Zeit sind viele Familien aus gefährlicheren Regionen in diese Gegend umgesiedelt. Zudem haben Dutzende ukrainische Unternehmen und Betriebe ihren Standort hierher verlegt. Dies bestätigt das hohe Vertrauen in die Sicherheitstage in Zakarpattia. Darüber hinaus unterstützen Länder wie Ungarn, die Slowakei und Tschechien offiziell den Aufenthalt von vorübergehend vertriebenen Personen in dieser Region und erkennen sie als geeignet für ein friedliches Leben an. Die täglichen Aktivitäten in unserer Kirche bezeugen, dass die Gemeinde ein vollwertiges Leben führt. Alle notwendigen Dienste funktionieren reibungslos: Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, öffentliche Versorgungseinrichtungen. Die Menschen arbeiten, die Kinder gehen zur Schule, Gottesdienste werden abgehalten, Festtage werden gefeiert – all das sind Zeichen einer gesunden, friedlichen Gesellschaft.
In dieser Zeit besuchten zahlreiche Delegationen aus dem Ausland darunter Kirchenführer aus verschiedenen Ländern, die Zakarpattia Oblast und überzeugten sich persönlich von der Stabilität, Sicherheit und Offenheit unserer Gemeinden.
Wir schreiben ihnen in der Hoffnung, dass diese Fakten für eine ausgewogene rund gerechte Entscheidung in dem Gerichtsverfahren im Interesse von K… V… beitragen werden. Mögen das Wohlergehen und der Schutz der Kinder an erster Stelle stehen und die Wahrheit Ihr Leitfaden bei der Prüfung dieses Falls sein. …“
„… Seit Beginn der Verhängung des Kriegsrechts in der Ukraine gab es keine Feindseligkeiten auf dem Gebiet des Dorfes … in Zakarpattia Oblast. Auf dem Gebiet des Dorfes …, wurde keine Beschießung durch die russische Armee oder ihrer anderen militärische Verbände dokumentiert. Das Gebiet des Dorfes …, wurde nicht von der russischen Armee oder ihre: militärische Formationen besetzt. Die Zerstörung von zivilen Objekten oder sonstiger Infrastruktur auf dem Gebiet des Dorfes …, durch den von der Russischen Föderation geführten Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde nicht dokumentiert. Auf denn Gebiet des Dorfes … gab es keine unerlaubten Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen (Kampf- oder Aufklärungsdrohnen). Auf dem Gebiet des Dorfes …, wurden keine Fälle von Verminung und damit verbundenen Explosionen registriert. Auf dem Gebiet des Dorfes … wurden keine Einschränkungen für die Bevölkerung in Form einer Ausgehsperrstunde verhängt.
Zum 31.03.2025 haben die Abteilung für sozialen Schutz der Militärverwaltung für … die Vollzugsorgane der Gemeindeverwaltungen und die Mitarbeiter der Zentren für Erbringung der öffentlichen Dienstleistungen für … in Zakarpattia Oblast die Informationen über 3. P. (darunter 9240 Kinder) in die einheitliche Informationsdatenbank für Binnenvertriebene eingegeben, die in den … und die Stadt … in Zakarpattia Oblast, umgezogen sind und den Status von Binnenvertriebenen haben.
Nach Angaben des Informationssuchsystems der einheitlichen Informationsdatenbank für Binnenvertriebene sind 477 Binnenvertriebene in der territorialen Gemeinde … in Zakarpattia Oblast registriert, darunter 67 Binnenvertriebene im Dorf … darunter 22 Kinder.
Gemäß dem vom Ministerkabinett der Ukraine am 22.09.2016 Nr. 646 genehmigten Verfahren für die Erstellung, Pflege und den Zugang zu den Informationen der einheitlichen Informationsdatenbank für Binnenvertriebene ist das Ministerium für Sozialpolitik der Ukraine zuständig.
Aufgrund ihrer geografischen Lage, der Unterstützung durch die Behörden, der niedrigen Kriminalitätsrate in der Region und der relativen Sicherheit während des Krieges ist die Region Zakarpattia zu einer sicheren Hinterlandregion geworden – eine neue Heimat für viele Unternehmen, die gezwungen waren, ihren Standort aus dem aktiven Kriegsgebiet zu verlagern. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums der Ukraine zogen 14 Prozent aller verlagerten Unternehmen im Rahmen des staatlichen Unternehmensverlagerungsprogramms in die Region Zakarpattia. Die Region Zakarpatta ist nach der Region Lwiw die zweitgrößte Region, was die Zahl der aus den Kriegsgebieten verlagerten Unternehmen betrifft.
Zurzeit gibt es in der Region 295 verlagerte Unternehmen in verschiedenen Eigentumsformen. Im … befinden sich 16,2 % aller verlagerten Unternehmen in der Region.
Die Vorschulen und Schulen im … und im Dorf … arbeiten in gewohnter Weise. Notarztstationen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen im … und im Dorf … arbeiten in gewohnter Weise.
Auf dem Gebiet der territorialen Gemeinde des Dorfes … gibt es keine Unternehmen im Bereich der zentralen Wasserversorgung, der zentralen Abwasserentsorgung und der Wärmeversorgung…“
„… In der Weise gewährleistet PAG Z… als Netzbetreiber die Stromverteilung in der Region Zakarpattia, einschließlich des …
Wir möchten darauf hinweisen, dass PAG Z … ab dem 24.02.2022 bis zum. Zeitpunkt der Prüfung der obenerwähnten Anwaltsanfrage unter Berücksichtigung der Bedingungen und Umstände einer umfassenden militärischen Invasion hochwertige, zuverlässige und effiziente Stromverteilungsdienstleistungen für die Verbraucher erbringt, einschließlich der Stromversorgung der Bevölkerung von Zakarpattia Oblast, darunter im ….
Aufgrund des Mangels an Stromerzeugungskapazitäten und der Zerstörung der ukrainischen Stromerzeugungsanlagen durch massive Artillerie- und Raketenangriffe der Russischen Föderation Ende 2022/Anfang 2023 und im Frühsommer 2024 mussten gelegentlich Stabilisierungsabschaltungen vom Stromnetz vorgenommen werden, um das Gleichgewicht von Stromerzeugung und – verbrauch zu gewährleisten.
In anderen Zeitspannen gab es im Allgemeinen jedoch keine Stabilisierungsausfälle im … und der Region Zakarpattia und mit Stand zum 28.03.2025 wird die Stromversorgung; ununterbrochen sichergestellt….“
III.
IV.
„(…) im Wege der einstweiligen Anordnung, der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung wie folgt zu beschließen:
1. Der Antragsteller ist berechtigt, mit den Kindern V… K …, geb. … 2013, und M… K… geb. … 2015, regelmäßig zum Wochenende am Samstag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr beginnend mit dem 1. September im Monat April 2025, also dem 05.04.2025, im Wege der Videoschaltung / Skype einstweilen bis zur gerichtlichen Entscheidung zur Rückführung der Kinder U. zu praktizieren und des Weiteren am Terminstage zur Erörterung des Antrags des Kindesvaters persönlichen Umgang mit den Kindern für die Dauer von zumindest 5 Std. zu praktizieren.
2. Hierzu wird die Antragsgegnerin verpflichtet, die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Kinder zu schaffen.“
„Ich habe die Kinder zwei Mal kennengelernt. Ich habe versucht, eine gute Beziehung zu ihnen aufzubauen. Wir haben uns zunächst über alltägliche Dinge unterhalten. Als Verfahrensbeiständin ist es meine Aufgabe, auf eine Einigung hinzuwirken. Deshalb habe ich viele Varianten gesucht, wie sie ihren Vater geschützt treffen könnten. In Abstimmung mit dem Jugendamt haben wir nach einer Variante gesucht, bei der ich dabei sein könnte, weil sie mich auch kennen.
Auch heute habe ich versucht auf sie dementsprechend einzuwirken, weil der Vater heute auch da wäre. Als ich sie getroffen habe, habe ich sie immer einzeln befragt und mit ihnen gearbeitet. Aber ich hatte keinen Erfolg. Ich habe auch alles versucht, wie z.B. einen Facetime-Anruf. Das hätte ich gut mit meiner Praxis organisieren können, aber auch damit hatte ich keinen Erfolg, weil offensichtlich die Angst besteht, dass es nicht um sie selbst geht, sondern um Fragen nach der Mutter. Diesen Eindruck haben sie aus früheren Telefonaten gewonnen. Davor hatten sie auch Angst. Dann bin ich dazu übergegangen, dass ich versucht habe, dass die Kinder eine Postkarte zumindest schreiben. Darin hat aber nur die Mutter eingewilligt, nicht aber die Kinder. Ich habe dann angeregt, dass die Mutter es noch einmal allein mit den Kindern versucht, sie davon zu überzeugen; aber auch damit hatte ich keinen Erfolg. Ich glaube, dass die Kinder sehr ernst zu nehmen sind. Ich habe sie heute zu dritten Mal erlebt. Ihre Aussagen sind eigentlich immer die gleichen, mit kleinen Abweichungen. Berufsbedingt komme ich mit vielen Kindern zusammen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie manipuliert wurden. Aus meiner fachlichen Sicht sind die Kinder dafür aber vorliegend zu alt und zu stabil.
Meine fachliche Einschätzung ist deshalb:
Sollten die Kinder gegen ihren Willen in die Ukraine zurückgeführt werden, dann werden sie den Kontakt zu ihrem Vater nicht mehr zulassen.
Meine Erfahrung sagt mir, dass sich die Kinder eher von dem Elternteil abwenden, der Zwang ausübt. Ich sehe deshalb eine Kindes – wohlgefährdung schon allein aus dem Grund, ohne dass ich das Thema Krieg je mit einbezogen habe.“
„… die Familie ist dem Amt für Familie und Jugend seit November 2024 bekannt. Das Gespräch mit der Kindesmutter fand im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens … F…/24 bzgl. des Sorgerechts am 20. November 2024 statt. Dem Kindesvater wurden mehrere Termine für ein Gespräch angeboten, die jedoch nicht wahrgenommen wurden. Im Anschluss an dieses Gespräch wurden Gespräche mit den betroffenen Kindern geführt, die folgende Ergebnisse lieferten:
Das Gespräch mit den Kindern fand am 27. November 2024 statt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Kinder erst seit wenigen Monaten in Deutschland. Beide Kinder äußerten, dass sie sich in Deutschland wohlfühlen und es hier besser finden als in der Ukraine, da sie hier nicht „unter Zwang“ stehen würden. Die Kinder berichteten, dass sie sich in Deutschland sicher und gut aufgehoben fühlen, da sie nicht mehr vom Kindesvater kontrolliert oder ausgefragt werden würden.
Zum Zeitpunkt des Gesprächs haben die Kinder noch wenige Freunde in der Schule, besuchen jedoch regelmäßig den Unterricht. Es war festzustellen, dass die Kinder emotional-belastende Situationen reflektieren. Beide Kinder wurden in der Ukraine psychotherapeutisch betreut, was von der Kindesmutter organisiert und begleitet wurde, als Hintergrund für diese Intervention war nach Angabe der Mutter ein konflikthaftes häusliches Umfeld (Kinder als Zeuge häuslicher Gewalt zwischen den Eltern). Beide Kinder pflegen eine enge und stabile Bindung zu ihrer Mutter, was zur psychischen Sicherheit und Stabilität beiträgt. Die Beziehung zum Kindesvater wurde von den Kindern negativ beschrieben. Sie äußerten, dass die Beziehung zum Vater sehr problematisch erlebt würde, da das Auftreten des Vaters sehr dominant und kontrollierend sei. Zudem hätten die Kinder zeitweise darunter zu leiden, dass der Vater gegenüber der Mutter gewalttätig sei. Diese Äußerungen lassen den Schluss zu, dass eine belastete Beziehung und Bindung zum Kindesvater als wahrscheinlich anzunehmen ist. Es ist davon auszugehen, dass sich die Kinder in ihrer Heimat in einer krisenhaften familiären Situation befunden haben, welche dem Kindeswohl nicht dienlich gewesen sein dürfte und eventuell eine akute Kindeswohlgefährdung dargestellt haben könnte. Eine solche familiäre Situation stellt für die Eltern eine große Herausforderung dar und führt regelhaft zu Eingriffen in die elterliche Sorge.
Der Krieg in der Ukraine lässt darauf schließen, dass das Land sich in einer Ausnahmesituation befindet. Die Sicherheitslage im Land ist aktuell kritisch, inwieweit auch die Region Zakarpattia Oblast in Kriegshandlungen einbezogen werden könnte bzw. unter Kriegshandlungen auch aktuell schon leidet, kann unsererseits kaum eingeschätzt und prognostiziert werden. Es muss eine Kindeswohlgefährdung bei Rückführung der Kinder angenommen werden.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass aus Sicht des Amtes für Familie und Jugend, … eine Herausgabe der Kinder an den Kindesvater nicht befürwortet wird.“
„… Die Gespräche hat meine Kollegin … die russisch spricht, mit den Kindern und mit der Mutter geführt. Der Vater war auch eingeladen, ist aber dann doch nicht gekommen. Es fanden zunächst 3 Gespräche im Herbst statt. Eines davon mit der Kindsmutter, die anderen dann mit den beiden Kindern. Das 4. Gespräch fand jetzt im März statt. Dies wurde mit der Kindsmutter geführt. Mit den Kindern wurde ca. jeweils 1 Stunde gesprochen. Die Gespräche fanden im November statt. Dort gingen die Kinder bereits in die Schule, hatten aber noch nicht so viele Freunde und waren noch nicht so eingebunden. Meine Kollegin gewann den Eindruck, dass die Kinder durch die familiäre Situation zuhause sehr belastet seien. Sie sollen sowohl physische wie auch psychische Gewalt zwischen den Eltern miterlebt haben. Auch bei uns wurde davon gesprochen, dass sich die Kinder und die Mutter überwacht fühlten durch den Vater. Beide Kinder wollten den Vater nicht sehen und nicht mit ihm sprechen. Lediglich die Tochter M… war noch etwas hin- und hergerissen und konnte sich zum damaligen Zeitpunkt Telefonate mit dem Vater vorstellen. Beide Kinder äußerten jedoch, dass sie Angst um die Mutter hätten und selber Angst vor dem Vater hätten. V… hat noch angegeben, dass er es sich wünsche, dass der Krieg in der Ukraine enden würde.
Insgesamt schließt sich das Jugendamt den Ausführungen der Verfahrensbeiständin an.“
„… Auf Frage antworten beiden Kinder:
Wir sprechen ein bisschen Deutsch.
Auf Frage
M…:
Wir sind jetzt ca. 8 Monate da.
V …
8 Monate und 24 Tage
Auf Frage.
M …
Ich gehe in die Grundschule.
V …
Ich gehe in die Mittelschule hier.
Beide:
Es läuft, sehr gut in der Schule. Wir haben dort auch Freunde.
Auf Frage gibt
V… an:
Ich habe in der Ukraine nur noch zu meinem älteren, 19jährigen Bruder Kontakt. Sonstige Freunde habe ich nicht mehr.
M… antwortet:
Ich habe schon noch Freunde in der Ukraine. Ich kann diese Freunde sowohl anrufen, als auch mit ihnen über den Computer schreiben. Es kann sein, dass ich sie ein paar Mal in der Woche kontaktiere. Ich habe noch eine, für mich wichtigste Freundin. Diese ist aber auch aus der Ukraine ausgereist. Sie ist, soweit ich weiß, in der Slowakei. Ich weiß nicht, warum sie ausgereist ist.
Auf Frage antwortet
V… warum sie aus der Ukraine ausgereist sind:
Wie soll ich das beantworten, es gibt dort einen Krieg.
M… erklärt:
Wir hatten in der Schule oft Luftalarm. Wir mussten dann in einen Luftschutzbunker gehen.
V… Zweitens hat unser Vater eine Überwachung von uns und unserer Mutter angeordnet. Wir wurden ständig überwacht. Das konnte man nicht länger dulden.
Auf Frage:
M …
Wir haben den Krieg auch so mitbekommen, dass zuhause häufiger der Strom abgeschaltet wurde.
V …
Es gab tägliche Alarme.
M…:
Nicht täglich, aber sehr häufig.
M …
Wir haben auch Fernsehen geschaut. Dort haben wir erfahren, dass eine russische Rakete in … eingeschlagen ist.
V…:
Ich habe das auch im Internet gesehen.
Auf Frage:
M… und V …
Wir wollen nicht zurück in die Ukraine. Wegen des Krieges und wegen des Vaters wollen wir nicht zurück.
Diese Aussage von V… bestätigt M …
Auf Frage:
V…:
Es waren dort, wo wir wohnen auch viele Geflüchtete.
M…:
Viele wollen zwar die Ukraine verlassen, können es aber nicht.
Auf Frage der Verfahrensbeiständin, ob sie ihrem Vater heute begegnen wollen und ihn sehen wollen:
Beide geben an, dass sie ihn heute nicht sehen wollen.“
B)
I. Internationale und örtliche Zuständigkeit und Anwendbarkeit des Haager Übereinkommens vom 25.10.1980
II. Widerrechtlichkeit des Verbringens
a) Die Vereinbarung spricht nur von einer „vorübergehenden Ausreise“
und
b) die Vereinbarung trifft eine Regelung zur Beendigung dieser Ausreise, indem sie das Enddatum 01.04.2029 anführt.
„… habe ich mich entschlossen, mit den jüngeren Kindern
vorübergehend den Wohnort zu wechseln,…“
„Die Reisen ins Ausland von K… V … und K… werden in Begleitung eines der Elternteile gemeinsam oder getrennt voneinander durchgeführt, und jeder von uns übernimmt separat bei den Reisen die Verantwortung für das Leben und die Gesundheit von K… V… und K… M…, löst alle Fragen, die während ihrer Auslandsreisen auftreten können, und garantiert ihre Rückkehr in die Ukraine nach Ablauf der uns bekannten Aufenthaltsdauer im Ausland, der wir zustimmen.“
entnehmen.
„… möchte ich dich nicht über unseren Standort informieren, damit du nicht fortfährst und nicht die tatsächliche Möglichkeit hast, mich und mein persönliches Leben weiterhin illegal zu überwachen und nicht die tatsächliche Möglichkeit hast, mich, meine Kinder, meine Verwandten und alle Menschen, mit denen ich kommuniziere, psychologisch und emotional unter Druck zu setzen! …“
III. Rückführung, Art. 12 HKÜ
IV. Ablehnung der Rückführung, Art. 13 HKÜ
„(…)
die Antragsgegnerin ist verpflichtet, die Kinder V… K … geb. … 13 und M… K…, geb. … 2015 innerhalb einer angemessenen Frist von 2-4 Wochen in die Ukraine zurückzuführen; (…)“
„(…)
Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen.
Kampfhandlungen
In der Ukraine finden Kampfhandlungen, Raketen- und Luftangriffe statt.
Der Luftraum ist geschlossen. Ein- und Ausreisen ist nur auf dem Landweg möglich. In Kyjiw und anderen Orten werden bei Bedarf – auch kurzfristig – Ausgangssperren verhängt.
Die deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kyjiw in eingeschränkter Form wiederaufgenommen. Derzeit wahrgenommene konsularische Aufgaben können der Rubrik Visa und Konsularservice der deutschen Vertretungen in der Ukraine entnommen werden. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.
Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.“
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-04.04.2025 Angriff in Krywyi mit 9 getöteten Kindern
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-13.04.2025 IAAEO stellt Beschädigungen des Schutzmantels am Atomkraftwerk Tschernobyl fest,
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-13.04.2025 Raketenangriff auf Sumy mit 30 zivilen Toten
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-16.04.2025 Angriff in Dnipro mit drei zivilen Toten, darunter 1 Kind
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-20.04.2025 Angriff in Cherson trotz angekündigter Waffenruhe Russlands
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-22.04.2025 Angriff auf einen Bus in Marhanez mit 9 zivilen Toten
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-23.04.2025 Angriff auf Kiew mit 9 zivilen Toten
Eroberung der Ukraine, um
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-eine Pufferzone zwischen Nato und Russland zu schaffen;
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-eine Mitgliedschaft der Ukraine in der Nato zu verhindern;
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-das westliche Bündnis vom Asowschen Meer fernzuhalten;
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-den Zugang zum Schwarzen Meer über die Krim abzusichern.
-(vgl. Berliner Morgenpost, 16.04.2025, „Ukraine-Krieg: Rätsel Putin – Was er will, wo er haltmacht“)
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-immer wieder zu Stromausfällen kam,
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-der Schulbetrieb durch Luftalarme täglich/oft unterbrochen wurde und sie jeweils einen Bunker aufsuchen mussten,
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-dass sie selbst von Raketeneinschlägen in ihrer näheren Umgebung erfahren haben
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-dass es viele Flüchtige in ihrer Umgebung gab
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-dass sie auch wegen des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren wollen.
„… Seit der Einführung des Kriegsrechts in der Ukraine wurden auf dem Gebiet der territorialen Gemeinde … und der Stadt … in Zakarpattia Oblast keine Fälle von herabfallenden Bruchstücken der Luftobjekte registriert …“
V.
VI.
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Referenzen
- IntFamRVG § 11 Örtliche Zuständigkeit nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen 1x
- IntFamRVG § 12 Zuständigkeitskonzentration 1x
- BGB § 187 Fristbeginn 1x
- BGB § 188 Fristende 1x
- StGB § 235 Entziehung Minderjähriger 1x
- § 14 IntFam-RVG 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 222 Fristberechnung 1x
- ZPO § 291 Offenkundige Tatsachen 1x
- IntFamRVG § 43 Verfahrenskosten- und Beratungshilfe 1x
- StPO § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung 1x
- IntFamRVG § 38 Beschleunigtes Verfahren 1x
- FamFG § 16 Fristen 1x
- § 24 Abs. 1 AufenthG 1x (nicht zugeordnet)
- § 2 Abs. 1 UkraineAufenthFGV 1x (nicht zugeordnet)
- FamFG § 81 Grundsatz der Kostenpflicht 1x
- FamGKG § 45 Bestimmte Kindschaftssachen 1x
- Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 2 UF 43/08 1x
- Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 21 UF 158/09 1x
- 2 UF 1392/93 1x (nicht zugeordnet)
- 1 BvR 1595/23 1x (nicht zugeordnet)
- Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 21 UF 100/23 1x
- 1 UF 54/23 1x (nicht zugeordnet)
- 17 UF 186/22 1x (nicht zugeordnet)
- Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 17 UF 234/08 1x