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IRG § 10 Auslieferungsunterlagen

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn wegen der Tat ein Haftbefehl, eine Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung oder ein vollstreckbares, eine Freiheitsentziehung anordnendes Erkenntnis einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates und eine Darstellung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen vorgelegt worden sind. Wird um Auslieferung zur Verfolgung mehrerer Taten ersucht, so genügt hinsichtlich der weiteren Taten anstelle eines Haftbefehls oder einer Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung die Urkunde einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates, aus der sich die dem Verfolgten zur Last gelegte Tat ergibt.

(2) Geben besondere Umstände des Falles Anlaß zu der Prüfung, ob der Verfolgte der ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig erscheint, so ist die Auslieferung ferner nur zulässig, wenn eine Darstellung der Tatsachen vorgelegt worden ist, aus denen sich der hinreichende Tatverdacht ergibt.

(3) Die Auslieferung zur Vollstreckung einer Strafe oder einer sonstigen Sanktion, die in einem dritten Staat verhängt wurde, ist nur zulässig, wenn

1.
das vollstreckbare, eine Freiheitsentziehung anordnende Erkenntnis und eine Urkunde des dritten Staates, aus der sich sein Einverständnis mit der Vollstreckung durch den Staat ergibt, der die Vollstreckung übernommen hat,
2.
eine Urkunde einer zuständigen Stelle des Staates, der die Vollstreckung übernommen hat, nach der die Strafe oder sonstige Sanktion dort vollstreckbar ist,
3.
eine Darstellung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie
4.
im Fall des Absatzes 2 eine Darstellung im Sinne dieser Vorschrift
vorgelegt worden sind.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 OAus 144/25
21. Januar 2026
3 OAus 144/25 21. Januar 2026
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 OAus 20/24
14. Juli 2025
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Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 AuslA 56/22
16. Februar 2023
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Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 AuslA 28/20
3. Januar 2022
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Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 AuslA 45/20
3. September 2021
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Beschluss vom Oberlandesgericht München - 4 Ws 3/21
19. Juli 2021
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16. Februar 2021
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Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 AuslA 25/20
16. Februar 2021
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Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 Ausl. A 5/20
18. Juni 2020
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24. Februar 2020
Ausl 310 AR 16/19 24. Februar 2020