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IRG § 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

(1) Im Zusammenhang mit einer Auslieferung können an den ersuchenden Staat ohne besonderes Ersuchen Gegenstände herausgegeben werden,

1.
die als Beweismittel für das ausländische Verfahren dienen können oder
2.
die der Verfolgte oder ein Beteiligter durch die Tat, derentwegen die Auslieferung bewilligt worden ist, für sie oder als Entgelt für solche Gegenstände erlangt hat.

(2) Die Herausgabe ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß Rechte Dritter unberührt bleiben und unter Vorbehalt herausgegebene Gegenstände auf Verlangen unverzüglich zurückgegeben werden.

(3) Unter den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 können Gegenstände auch dann herausgegeben werden, wenn die bewilligte Auslieferung aus tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden kann.

(4) Über die Zulässigkeit der Herausgabe entscheidet auf Einwendungen des Verfolgten, auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder auf Antrag desjenigen, der geltend macht, er würde durch die Herausgabe in seinen Rechten verletzt werden, das Oberlandesgericht. Erklärt das Oberlandesgericht die Herausgabe für zulässig, so kann es demjenigen, der seine Entscheidung beantragt hat, die der Staatskasse erwachsenen Kosten auferlegen. Die Herausgabe darf nicht bewilligt werden, wenn das Oberlandesgericht sie für unzulässig erklärt hat.

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Zitiert von

Vorlagebeschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - 4 Ws 101/19, 4 Ws 101/19 - 151 AR 52/19
21. September 2020
4 Ws 101/19, 4 Ws 101/19 - 151 AR 52/19 21. September 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 AuslS 45/17 - 35 -
13. Juli 2017
6 AuslS 45/17 - 35 - 13. Juli 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 1 AK 29/16
21. April 2016
1 AK 29/16 21. April 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 1 AK 64/15
9. Oktober 2015
1 AK 64/15 9. Oktober 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ausl 27/03 - 5/03 + 18-27/03
20. April 2006
Ausl 27/03 - 5/03 + 18-27/03 20. April 2006