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JArbSchG § 19 Urlaub

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend

(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.

(2) Der Urlaub beträgt jährlich

1.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
2.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
3.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen.

(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

(4) Im übrigen gelten für den Urlaub der Jugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und § 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat jedoch abweichend von § 12 Nr. 1 des Bundesurlaubsgesetzes den jugendlichen Heimarbeitern für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub entsprechend Absatz 2 zu gewähren; das Urlaubsentgelt der jugendlichen Heimarbeiter beträgt bei einem Urlaub von 30 Werktagen 11,6 vom Hundert, bei einem Urlaub von 27 Werktagen 10,3 vom Hundert und bei einem Urlaub von 25 Werktagen 9,5 vom Hundert.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (9. Senat) - L 9 U 3318/23
21. Januar 2025
L 9 U 3318/23 21. Januar 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (5. Kammer) - 5 Sa 80/14
11. Februar 2015
5 Sa 80/14 11. Februar 2015
Urteil vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (5. Kammer) - 5 Sa 113/14
11. Februar 2015
5 Sa 113/14 11. Februar 2015
Urteil vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (5. Kammer) - 5 Sa 119/14
11. Februar 2015
5 Sa 119/14 11. Februar 2015
Urteil vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (5. Kammer) - 5 Sa 210/14
11. Februar 2015
5 Sa 210/14 11. Februar 2015
Urteil vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (5. Kammer) - 5 Sa 211/14
11. Februar 2015
5 Sa 211/14 11. Februar 2015
Urteil vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (5. Kammer) - 5 Sa 104/14
11. Februar 2015
5 Sa 104/14 11. Februar 2015
Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 956/12
21. Oktober 2014
9 AZR 956/12 21. Oktober 2014
Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1832/10
4. Mai 2011
12 Sa 1832/10 4. Mai 2011
Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 486/06
2. Februar 2009
12 Sa 486/06 2. Februar 2009