Eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzte Arbeitsgruppe schlägt bis zum 31. März 2024 den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol im Blut vor, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.
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KCanG § 44 THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 MB 6/24
27. Januar 2025
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4 MB 6/24 | 27. Januar 2025 |
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Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 202 ObOWi 989/24
10. Oktober 2024
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202 ObOWi 989/24 | 10. Oktober 2024 |
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Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 202 ObOWi 374/24
2. Mai 2024
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202 ObOWi 374/24 | 2. Mai 2024 |
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Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24
11. April 2024
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729 OWi-251 Js 287/24 -27/24 | 11. April 2024 |