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KrWG § 19 Duldungspflichten bei Grundstücken

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen

(1) Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen überlassungspflichtige Abfälle anfallen, sind verpflichtet, das Aufstellen von zur Erfassung notwendigen Behältnissen sowie das Betreten des Grundstücks zum Zweck des Einsammelns und zur Überwachung des Getrennthaltens und der Verwertung von Abfällen zu dulden. Die Bediensteten und Beauftragten der zuständigen Behörde dürfen Geschäfts- und Betriebsgrundstücke und Geschäfts- und Betriebsräume außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie Wohnräume ohne Einverständnis des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Rücknahme- und Sammelsysteme, die zur Durchführung von Rücknahmepflichten auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 erforderlich sind.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Sächsisches Oberverwaltungsgericht - 5 B 195/22
8. November 2022
5 B 195/22 8. November 2022
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 18/21
31. August 2022
Verg 18/21 31. August 2022
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 M 28/22
10. Mai 2022
2 M 28/22 10. Mai 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht Darmstadt (6. Kammer) - 6 L 2310/21.DA
9. Mai 2022
6 L 2310/21.DA 9. Mai 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 1955/21
9. Februar 2022
14 L 1955/21 9. Februar 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht Magdeburg (3. Kammer) - 3 B 321/21 MD
23. November 2021
3 B 321/21 MD 23. November 2021
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 LB 58/16
20. Juli 2017
7 LB 58/16 20. Juli 2017
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 A 488/13
26. Februar 2015
2 A 488/13 26. Februar 2015
Urteil vom Verwaltungsgericht Schwerin (4. Kammer) - 4 A 887/13
20. November 2014
4 A 887/13 20. November 2014
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (8. Senat) - 8 B 11193/13
8. Januar 2014
8 B 11193/13 8. Januar 2014