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LTV § 2

Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere

(1) Für die Leistungen der Seelotsen sind Lotsgelder (Beratungsgeld, Wartegeld und Auslagen) nach der Anlage 2 zu entrichten.

(2) Für Fahrzeuge, die gleichzeitig mehrere Seelotsen annehmen, ist bei Annahme von

1.
zwei Seelotsen das 1½fache,
2.
drei Seelotsen das 2fache,
3.
vier Seelotsen das 2½fache,
4.
fünf Seelotsen das 3fache,
5.
sechs Seelotsen das 3½fache
des Beratungsgeldes zu entrichten.

(3) Werden mehrere Fahrzeuge von einem Seelotsen geleitet, so ist für das vorausfahrende, mit einem Seelotsen besetzte Fahrzeug das volle Beratungsgeld, für jedes nachfahrende Fahrzeug 25 vom Hundert des Beratungsgeldes zu entrichten.

(4) Das Beratungsgeld wird ermäßigt

1.
auf dem Seelotsrevier Ems unter
den in § 1 Absatz 3 Nummer 4
genannten Bedingungen für
Containerschiffe mit einer
Bruttoraumzahl über 20 000 um40 vom Hundert
2.
auf der Trave
a)
für Fahrzeuge, die im Außenbereich bis Lübeck-Travemünde von der Lotsenannahmepflicht befreit sind, um 15 vom Hundert,
b)
für die Fahrtstrecken nach Anlage 2 Abschnitt A Nummer 1.8 Buchstabe e und f um 20 vom Hundert.
3.
auf dem Seelotsrevier Wismar/Rostock/Stralsund
a)
für Passagierfahrzeuge um30 vom Hundert
b)
für Passagierautofähren und
Ro-Ro-Schiffe um35 vom Hundert.
Die vorstehenden Ermäßigungen können nicht nebeneinander geltend gemacht werden.

(5) Das Beratungsgeld wird erhöht im Seelotsrevier Wismar/Rostock/Stralsund um 15 vom Hundert für Schiffe mit gasförmiger oder flüssiger Ladung einschließlich Tanker in Ballast sowie für Schiffe mit feuergefährlicher oder explosiver Gesamtladung.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Arbeitsgericht Gera (3. Kammer) - 3 BV 15/23
16. Januar 2024
3 BV 15/23 16. Januar 2024
Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 5 AZR 446/21
29. März 2023
5 AZR 446/21 29. März 2023
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (15. Berufungskammer) - 15 TaBV 76/20
9. November 2021
15 TaBV 76/20 9. November 2021
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 ABR 56/17
23. Januar 2019
4 ABR 56/17 23. Januar 2019
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (15. Kammer) - 15 TaBV 243/17
15. Januar 2019
15 TaBV 243/17 15. Januar 2019
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (15. Kammer) - 15 TaBV 130/17
15. Januar 2019
15 TaBV 130/17 15. Januar 2019
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (15. Kammer) - 15 TaBV 104/17
15. Januar 2019
15 TaBV 104/17 15. Januar 2019
Beschluss vom Landesarbeitsgericht München - 4 TaBV 153/17
19. Juli 2018
4 TaBV 153/17 19. Juli 2018
Urteil vom Hessisches Landesarbeitsgericht (18. Kammer) - 18 Sa 206/18
18. Juli 2018
18 Sa 206/18 18. Juli 2018
Urteil vom Bundesarbeitsgericht (1. Senat) - 1 AZR 65/17
23. Januar 2018
1 AZR 65/17 23. Januar 2018