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MarkenG § 140 Kennzeichenstreitsachen

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Kennzeichenstreitsachen), sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Kennzeichenstreitsachen insgesamt oder teilweise für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, sofern dies der sachlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren dient. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Länder können außerdem durch Vereinbarung den Gerichten eines Landes obliegende Aufgaben insgesamt oder teilweise dem zuständigen Gericht eines anderen Landes übertragen.

(3) Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in den §§ 935 und 940 der Zivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden.

(4) Von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache entstehen, sind die Gebühren nach § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 75/25
27. Februar 2026
6 U 75/25 27. Februar 2026
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 38 O 243/23
6. Februar 2026
38 O 243/23 6. Februar 2026
Beschluss vom Kammergericht (5. Zivilsenat) - 5 W 168/25
10. Dezember 2025
5 W 168/25 10. Dezember 2025
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (3. Zivilsenat) - 3 W 37/25
19. November 2025
3 W 37/25 19. November 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 U 35/25
25. September 2025
20 U 35/25 25. September 2025
Beschluss vom Landgericht Hamburg (27. Zivilkammer) - 327 O 274/25
14. August 2025
327 O 274/25 14. August 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 U 9/25
7. August 2025
20 U 9/25 7. August 2025
Urteil vom Landgericht Köln - 31 O 255/23
15. Juli 2025
31 O 255/23 15. Juli 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 52/25
27. Juni 2025
6 U 52/25 27. Juni 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 60/25
27. Juni 2025
6 U 60/25 27. Juni 2025